Bedingungen des Mietvertrages
1. Zustand des Appartements
Bei Einzug in das Appartement vergewissert sich der Mieter, dass keine Beschädigungen in dem Appartement vorhanden sind (betrifft auch das Inventar). Im Falle eventueller Beanstandungen sind diese spätestens am nächsten Werktag im „Haus Strandperle“-Büro mündlich oder schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt keine Reklamation bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt, erkennt der Mieter ausdrücklich den einwandfreien Zustand des Appartements und des Inventars an.
Diese Regelung gilt auch für die Qualität der vorgefundenen Reinigung.
2. Schlüssel
Die Schlüssel für das Appartement erhält der Mieter während der Bürozeiten im „Haus Strandperle“-Büro“ oder nach Vereinbarung. Bei Verlust eines Schlüssels wird dem Mieter eine
Kostenpauschale von € 25,- zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt. Sofern der Mieter sich während seines Aufenthalts aus dem Appartement aussperrt (z.B. durch Verlust des Schlüssels oder
Liegenlassen des Schlüssels im Appartement), sind vom Mieter die Kosten des Schlüsseldienstes, mindestens jedoch eine Kostenpauschale von € 50,- zuzüglich MwSt zu zahlen.
3. Wäsche
Bettwäsche und Handtücher werden einmalig gestellt.
4. Hausordnung
Falls der Vermieter eine Hausordnung, die im Appartement oder im Hausflur ausliegt bzw. aushängt, aufgestellt hat, ist diese Vertragsbestandteil und wird vom Mieter anerkannt.
5. Haustiere
Haustiere dürfen nicht mit in das Appartement genommen werden, es sei denn, in diesem Vertrag ist hierzu eine ausdrückliche Zustimmung erteilt worden. Sofern der Mieter gegen diese Bestimmung verstößt, verpflichtet er sich, bis 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vertragsbruches das Appartement zu räumen.
Die nicht mehr genutzten, aber schon gezahlten Tagesmieten werden nicht erstattet, es sei denn, „Haus Strandperle“ kann das Appartement neu vermieten. In diesem Fall steht „Haus Strandperle“ eine
einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- zuzüglich MwSt. zu.
6. Überbelegung
Wird die im Vertrag vereinbarte Personenzahl um 1 Person überschritten, erhöht sich der Tagesmietpreis um€ 10,-/Tag. Falls weitere zusätzliche Personen das Appartement bewohnen, ist „Haus Strandperle“ berechtigt, vom Mieter die Räumung des Appartements binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vertragsbruches zu verlangen.
Die nicht mehr genutzten, aber schon gezahlten Tagemieten werden nicht erstattet, es sei denn, „Haus Strandperle“ kann das Appartement neu vermieten. In diesem Fall steht „Haus Strandperle“ eine
einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- zuzüglich MwSt. zu.
7. Überlassung an Dritte
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Appartement an Dritte zu überlassen. Sofern der Mieter gegen diese Bestimmung verstößt, verpflichtet er sich, binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden des
Vertragsbruches das Appartement zu räumen.
8. Beschädigungen des Appartements und des Inventars
Der Mieter haftet für von ihm und den ihn begleitende Personen sowie seinen Besuchern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, „Haus Strandperle“ unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Bei Beschädigungen oder Verlust von Geschirr ist eine Neuanschaffungsgebühr von € 2,50/Stück zu entrichten.
9. Rückgabe des Appartements
Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement am umseitig vereinbarten Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen, das Appartement in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand zu hinterlassen und sämtliche Schlüssel im „Haus Strandperle“ – Büro abzugeben (ggf. durch Einwurf in den Briefkasten). Müll ist vor Abreise zu entsorgen, benutztes Kücheninventar ist sauber in den Küchenschränken zu verstauen.
Bei nicht vertragsgemäßer pünktlicher Rückgabe des Appartements zum umseitig vereinbarten Zeitpunkt ist der Mieter verpflichtet, einen Betrag in Höhe eines Tagesmietsatzes zu zahlen. Die
Geltendmachung von Folgekosten und Schadenersatz z.B. für anderweitige Unterbringung nachfolgender Gäste, erneutes Anreisen der Reinigungskräfte etc. bleibt vorbehalten.
Bei übermäßiger Verschmutzung des zurückgegebenen Appartements wird dem Mieter eine Grundreinigung des Appartements in Rechnung gestellt, deren Höhe sich nach dem Verschmutzungsgrad bemisst.
10. Rücktritt
Bei Rücktritt des Mieters innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn hat der Mieter 90% des Mietpreises für die gesamte Mietzeit zu zahlen, es sei denn, „Haus Strandperle“ gelingt es, das Appartement anderweitig zu gleichen Konditionen zu vermieten. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter während der Mietzeit vorzeitig auszieht.
Bei Rücktritt von mehr als 30 Tagen vor Mietbeginn steht „Haus Strandperle“ eine Pauschale für die mit dem Rücktritt verbundenen Kosten in Höhe von € 50,- zuzügl. MwSt. zu. Diese Gebühr wird bei der Erstattung der Mietpreisanzahlung in Abzug gebracht bzw. ist vom Mieter zu zahlen.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der vereinbarte Mietzins oder die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht oder unvollständig gezahlt werden. „Haus Strandperle“ steht in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Übernachtungspreises zuzügl. MwSt., maximal € 50,- zuzügl. MwSt. zu.
11 Änderungen bzw. Ergänzungen bereits abgeschlossener Mietverträge
„Haus Strandperle“ steht eine Pauschale für die mit der Änderung/Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Mietvertrages verursachten Kosten in Höhe von € 50,- zuzügl. MwSt. zu.
12. Schlussbestimmungen/Erfüllungsort
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt diese den Vertrag im Übrigen unberührt. Die Vertragschließenden werden die unwirksame Klausel durch eine dem tatsächlichen oder rechtlich beabsichtigten Zweck entsprechenden Bestimmung ersetzen.
Erfüllungsort ist Zinnowitz.